Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Nach Förderzusage des Bayerischen Landesamts für Pflege und nach Vorliegen der Baugenehmigung wird die Maßnahme durch die Verwaltung umgesetzt.
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.250.000 € stehen auf der HHst. 1.8901.9420 bei der Glockengießer Spitalstiftung im Haushalt 2021 zur Verfügung.