Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der kommunale Anteil des Beitragsersatzes von insgesamt 47.000 Euro wird als freiwillige Förderung an die Träger der Kindertageseinrichtung gewährt.

 

  1. Die überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 0.4649.7008 Betriebskostenförderung i.H.v. 47.000 Euro wird genehmigt.