Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Der kommunale Anteil des Beitragsersatzes von insgesamt 47.000 Euro wird als freiwillige Förderung an die Träger der Kindertageseinrichtung gewährt.
- Die überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 0.4649.7008 Betriebskostenförderung i.H.v. 47.000 Euro wird genehmigt.