Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

a) Der Neukalkulation der Abwassergebühren für den Kalkulationszeitraum von 2021 bis einschließlich 2024 in der vorgelegten Form wird zugestimmt.

Damit verringert sich die in § 9 Abs. 1 Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung festzusetzende Einleitungsgebühr der Stadt Lauf ab dem 1. Januar 2021 um 0,21 Euro pro Kubikmeter auf 2,49 Euro pro Kubikmeter entnommenen und eingeleiteten Wassers.

 

b) Die Stadt Lauf erlässt die als Bestandteil dieses Beschlusses beigefügte Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) mit Wirkung ab 1. Januar 2021.