Sitzung: 15.04.2010 VAS/003/2010
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: FB 1/161/2010
Herr Sgrai führt aus, dass im Herbst letzten Jahres wieder turnusmäßig 15 Bürgerversammlungen in allen Stadt- und Ortsteilen abgehalten wurden. Die Besucherzahlen bewegten sich mit rund 600 Bürgerinnen und Bürgern im Durchschnitt der letzten Jahre. Nach einem umfassenden Bericht über die wichtigsten kommunalpolitischen Theme,n war den Besuchern ausreichend Gelegenheit gegeben, ihre Anliegen und Sorgen, Fragen und Verbesserungsvorschläge vorzubringen. Die Diskussionen verliefen stets sachlich und zeigten, dass grundsätzlich keine gravierenden Problembereiche gegeben sind. Die Anregungen und Wünsche der Laufer Bevölkerung sind in den Niederschriften nachzulesen. Auf viele Beiträge konnte bereits während der Versammlungen eingegangen werden. Zu verschiedenen Anregungen wurde eine Überprüfung zugesagt. Die Verwaltung hat und wird sich um die Angelegenheiten kümmern. Formell wurde ein Antrag auf die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in Oedenberg gestellt. Der Antrag wurde bereits in der Bauausschuss-Sitzung im Februar einstimmig befürwortet. Die Verwaltung bittet, dem vorliegenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Herr Stadtrat Ittner hätte einen Verbesserungsvorschlag für die Bürgerversammlungen. Die Bürger sollten sehen, welche Anträgen vor ein oder zwei Jahren eingebracht wurden und was daraus geworden ist. Die Anregung kam aus der Bürgerschaft und er findet diese sehr gut. Auch sollte wieder ein Informationsblatt aufliegen.
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss nimmt die Niederschriften der Bürgerversammlungen
vom September bis Dezember 2009 zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird angewiesen, die vorgebrachten Anregungen zu prüfen
und diesen –soweit es sachlich gerechtfertigt ist- zu entsprechen.
Soweit die
Angelegenheit nach Geschäftsordnung nicht im Kompetenzbereich der Verwaltung
liegt, wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen zu
treffen und die Angelegenheiten den zuständigen Beschlussorganen zur weiteren
Entscheidung vorzulegen.