Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Bausschuss lehnt die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 393, Gemarkung Günthersbühl, Hallerweg 1, ab, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Im Baugebiet wurde bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 92 „Nuschelberg“ bewusst Wert auf die Satteldachform gelegt. Auch wäre eine Abweichung städtebaulich nicht vertretbar.