Beschluss:
Der Bauausschuss lehnt die Errichtung eines
Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 1955/1 der Gemarkung Lauf,
Rehfeldstraße als sonstiges Vorhaben nach § 35 (2) BauGB ab, da öffentliche
Belange beeinträchtigt sind.
Der Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich (zumindest teilweise)
landwirtschaftliche Fläche dar. Es kommt hinzu, dass es sich um einen
fingerartigen Auswuchs über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 52 „Am
Hasenfeld II“ hinaus handeln würde und dies u.U. in diesem Bereich auch eine
Vorbildwirkung haben kann. Außerdem wäre das Ortsbild beeinträchtigt. Der
öffentliche Feld- und Waldweg stellt keine ausreichende Erschließung für ein
Wohnbauvorhaben dar.