Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss lehnt die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 1955/1 der Gemarkung Lauf, Rehfeldstraße als sonstiges Vorhaben nach § 35 (2) BauGB ab, da öffentliche Belange beeinträchtigt sind.

Der Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich (zumindest teilweise) landwirtschaftliche Fläche dar. Es kommt hinzu, dass es sich um einen fingerartigen Auswuchs über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 52 „Am Hasenfeld II“ hinaus handeln würde und dies u.U. in diesem Bereich auch eine Vorbildwirkung haben kann. Außerdem wäre das Ortsbild beeinträchtigt. Der öffentliche Feld- und Waldweg stellt keine ausreichende Erschließung für ein Wohnbauvorhaben dar.