Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0

Der Beschlussvorschlag wurde seitens der Verwaltung modifiziert. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:

 

„1. Die Benutzungsgebühren für den Monat Dezember 2020 werden unverändert

     erhoben.

 

  2. Für die Monate Januar und Februar 2021 wird die noch zu erlassende Richtlinie über

      den Beitragssatz vom Freistaat Bayern angewandt. 

 

  3. Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung über den 5. Tag hinaus werden die,

      nach der geschlossenen Buchungszeitvereinbarung, vollständigen Benutzungs-

      gebühren erhoben. Unabhängig von den tatsächlichen Anwesenheitszeiten und

      -tage.“

 

Das Gremium ist damit einverstanden.

 

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Benutzungsgebühren für den Monat Dezember 2020 werden unverändert erhoben.

 

  1. Für die Monate Januar und Februar 2021 wird die noch zu erlassende Richtlinie über den Beitragssatz vom Freistaat Bayern angewandt.

 

  1. Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung über den 5. Tag hinaus werden die, nach der geschlossenen Buchungszeitvereinbarung, vollständigen Benutzungsgebühren erhoben. Unabhängig von den tatsächlichen Anwesenheitszeiten und –tage.