Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss lehnt die Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 3 „Am Kehr“ zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 744/2 der Gemarkung Lauf, Kehrstraße, ab, da Grundzüge der Planung berührt werden.

Die Einheitlichkeit der Baufenster entlang der Kehrstraße zeigt, dass die Planung erreichen wollte, dass in den rückwärtigen Bereichen der Grundstücke keine Bebauung entstehen soll.

 

Die geplante Einheitlichkeit wird auch durch die Querstellung der Baufenster deutlich.

 

Bei der Anfrage auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans handelt es sich nicht nur um eine geringfügige Überschreitung der Baugrenze, sondern um eine Eröffnung eines vollständigen, unbeplanten, nicht mit einem Baufenster vorgesehenen Bereiches. Somit ist in diesem Bereich auch aus städtebaulichen Gründen die Befreiung nicht vertretbar.