Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt die als
Anlage beigefügte Satzung über die Tiefe der Abstandsflächen
(Abstandsflächensatzung).
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage
beizufügen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung zum 01.02.2021 bekanntzumachen.