Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt die als Anlage beigefügte Satzung über die Tiefe der Abstandsflächen (Abstandsflächensatzung).
    Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage
    beizufügen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung zum 01.02.2021 bekanntzumachen.