Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss lehnt die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 82/7, Kuckuckswinkel, in der vorgelegten Form ab, da Grundzüge der Planung berührt werden.

Im Baugebiet wurde bei Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 79 „Vogelhof“ bewusst Wert auf die Satteldachform gelegt, auch in Kenntnis, dass sich am südlichen Rand bereits erdgeschossige Walmdachbungalows befinden. Auch wäre eine Abweichung städtebaulich nicht vertretbar.