Beschluss:
Der Bauausschuss lehnt die Errichtung eines
Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 82/7, Kuckuckswinkel, in der
vorgelegten Form ab, da Grundzüge der Planung berührt werden.
Im Baugebiet wurde bei Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 79 „Vogelhof“ bewusst
Wert auf die Satteldachform gelegt, auch in Kenntnis, dass sich am südlichen
Rand bereits erdgeschossige Walmdachbungalows befinden. Auch wäre eine
Abweichung städtebaulich nicht vertretbar.