Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung einer Reithalle mit angegliederter Stallung auf dem Grundstück FlNr. 540 der Gemarkung Heuchling, Nähe Hersbrucker Straße (Hirtenbühl) in der vorgelegten Form gem. Art. 35 BauGB, Abs. 2.

 

Die Erschließung muss ausschließlich über den öffentlichen Feld- und Waldweg erfolgen. Das Parken an der Kreisstraße bzw. ein Zugang von dort muss ausgeschlossen werden.

 

Die Dachentwässerung erfolgt in das angrenzende Regenüberlaufbecken, das zur Erhaltung des vorhandenen Rückhaltevolumens durch den Bauherrn angepasst werden muss. Die zugehörige Grundstücksfläche muss arrondiert werden.

 

Das Schmutzwasser muss in einer Kleinkläranlage behandelt werden.