Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1.1 Erledigung Prüfungsbericht
„Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Berichten des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.04.2019 und 07.12.2019 für das Jahr 2018 und stimmt der Erledigung der Prüfungserinnerungen zu.“
Abstimmung: Ja:
28 Nein: 0
1.2 Feststellung Ergebnisse
„ Die Jahresrechnungen 2018 werden mit folgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt:
a) Stadt Lauf a.d. Pegnitz
Solleinnahmen/Sollausgaben 74.500.260,15 Euro
b) Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard
Solleinnahmen/Sollausgaben 209.316,06 Euro
c) J.F.Barth’sche Stiftung
Solleinnahmen/Sollausgaben 988,00 Euro
Der Jahresabschluss 2017 des Optimierten Regiebetriebes Abwasserbeseitigung wird wie folgt festgestellt:
a) Bilanzsumme zum 31.12.2017 33.529.742,58 Euro
b) Summen der Ergebnis-Rechnung 2017
Erträge 5.041.769,90 Euro
Aufwendungen 4.272.167,16 Euro
c) Jahresüberschuss 769.602,74 Euro
Der Jahresabschluss 2018 des Optimierten Regiebetriebes Abwasserbeseitigung wird wie folgt festgestellt:
a) Bilanzsumme zum 31.12.2018 33.845.240,90 Euro
b) Summen der Ergebnis-Rechnung 2018
Erträge 5.259.287,13 Euro
Aufwendungen 3.417.077,85 Euro
c) Jahresüberschuss 1.757.607,75 Euro
Der Jahresabschluss 2018 des Hermann-Keßler-Stift der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard wird wie folgt festgestellt:
d) Bilanzsumme zum 31.12.2018 13.298.198,35 Euro
e) Summen der GuV-Rechnung 2018
Erträge 5.487.301,22 Euro
Aufwendungen 5.500.852,14 Euro
f) Jahresfehlbetrag lt. GuV-Rechnung 2018 13.550,92 Euro“
Abstimmung: Ja:
28 Nein: 0
1.3 Entlastung
„Für die festgestellten Jahresrechnungen 2018 der Stadt Lauf a.d. Pegnitz, der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard und der J.F.Barth’schen Stiftung, die festgestellten Jahresabschlüsse 2017 und 2018 des Optimierten Regiebetriebs Abwasserbeseitigung und für den festgestellten Jahresabschluss 2018 des Hermann-Keßler-Stifts der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.“
Abstimmung: Ja:
27 Nein: 0
An der Beschlussfassung über die Entlastung (Ziffer 1.3) hat der damalige Erste Bürgermeister, Herr Bisping, nicht mitgewirkt (Art. 49 GO).