Herr Stadtrat Herrmann und Herr Stadtrat Schweikert sprechen sich gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus, da sie der Meinung sind, es sei ein zu großer Einschnitt in das Gesamtbild des Kunigundenbergs.

 

 

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

a)    Bebauungsplan Nr. 110 "Parkplatz Krankenhaus neu"

 

  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 3 BauGB insgesamt 8 Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden. Die vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Abwägungs- und Beschlussvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
    Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
    Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  2. Die bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 3 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 2 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
    Die in Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
    Die Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.         Der Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz „Parkplatz Krankenhaus neu“ in der Fassung der letzten Änderung vom 27.10.2020 wird hiermit als Satzung nach
§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.

Der Textteil hat folgenden Wortlaut:

"Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 9,10,13, 13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende

 

S a t z u n g

 

für den Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
„Parkplatz Krankenhaus neu“

§ 1

 

(1)          Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 110 gilt der vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 14.01.2020 in der Fassung der letzten Änderung vom 27.10.2020, der zusammen mit diesem Textteil den Bebauungsplan bildet..

(2)          Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.

§ 2


Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft."

 

 

4.         Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

 

b)    7. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

1.    Es wird festgestellt, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung insgesamt 8 Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden. Die vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Abwägungs- und Beschlussvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.    Zu den bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung wird festgestellt, dass keine Einwendungen oder Anregungen vorgebracht wurden, die eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplanentwurfs erfordern. Die Stellungnahmen und Beschlussvorschläge sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.    Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 27.10.2020 mit Begründung und Umweltbericht wird festgestellt.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die festgestellte 7. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landratsamt Nürnberger Land zur Genehmigung vorzulegen.