Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschluss beschließt:

 

1.    Die bei der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen und Äußerungen zum Bebauungsplan sowie die Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in der Anlage 1 zur Beschlussfassung aufgeführt.

Die in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.     Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Östlich der Nuschelberger Hauptstraße“ in der Fassung vom 29.09.2020 wird gebilligt.

 

3.    Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund des § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende

 

 

Satzung

 

für den Bereich „Östlich der Nuschelberger Hauptstraße“ im Ortsteil Nuschelberg

 

§ 1

 

(1)   Für den Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung für den Bereich „Östlich der Nuschelberger Hauptstraße“ gilt der vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 29.09.2020.

 

(2)  Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles im Bereich „Östlich der Nuschelberger Hauptstraße“ im Ortsteil Nuschelberg ergeben sich aus dem Plan.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt gemäß § 10 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche der Einbeziehungssatzung ent- oder widersprechen, außer Kraft.

4. Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Einbeziehungssatzung „Östlich der Nuschelberger Hauptstraße“ damit in Kraft zu setzen.