Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

1.                   Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

2.                   Die bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in der Anlage zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in der Anlage aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.                   Der Tekturplan Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 50 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz „Tucherweg - Geuderstraße“ vom 29.09.2020 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.

Der Textteil hat folgenden Wortlaut:

"Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 9,10,13, 13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende

 

S a t z u n g

 

für den Tekturplan Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 50 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
„Tucherweg - Geuderstraße“

§ 1

 

(1)          Für den Geltungsbereich des Tekturplans Nr. 3 zum Bebauungsplans Nr. 50 gilt der vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 29.09.2020, der zusammen mit diesem Textteil den Bebauungsplan bildet.

 

(2)          Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.

§ 2


Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft."

 

 

4.                   Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.