Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
1.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung
vorgebracht wurden.
2.
Die bei der Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung
sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in der
Anlage zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in der Anlage aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Der Tekturplan Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 50
der Stadt Lauf a.d.Pegnitz „Tucherweg - Geuderstraße“ vom 29.09.2020 wird
hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Der Textteil hat folgenden Wortlaut:
"Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1,
9,10,13, 13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634) und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende
S a t z u n
g
für den Tekturplan Nr. 3 zum
Bebauungsplan Nr. 50 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
„Tucherweg - Geuderstraße“
§ 1
(1) Für den Geltungsbereich des Tekturplans Nr. 3 zum Bebauungsplans Nr. 50 gilt der vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 29.09.2020, der zusammen mit diesem Textteil den Bebauungsplan bildet.
(2) Die Grenze des
räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.
§ 2
Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen
Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer
Kraft."
4. Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.