Sitzung: 15.09.2020 BUAS/005/2020
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 15
Herr Stadtrat Schäfer trägt den Antrag ausführlich vor.
Herr Knauer erklärt zunächst umfassend die Rahmenvorschriften des Vergaberechts, anschließend geht er ausgiebig auf die im Antrag beantragten Punkte ein.
Frau Nürnberger erläutert abschließend den Beschlussvorschlag und die Begründung der Verwaltung.
Begründung:
- Die Forderung der
Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns oder von allgemein verbindlich
anerkannten Tarifverträgen im Rahmen eines Vergabeverfahrens führt zu mehr
Bürokratie, bringt keinen Vorteil und verhindert nicht das Lohndumping.
Außerdem kann und darf seitens der Verwaltung der Stadt Lauf nicht überprüft
werden, ob und welche Löhne bezahlt werden und inwieweit Tarifvereinbarungen
eingehalten werden. Personenbezogene Daten können seitens der Stadt Lauf nicht
gefordert werden. Dies liegt im Zuständigkeitsbereich des Zolls.
- Im Rahmen von
öffentlichen Vergaben ist die Förderung von Ausbildungsbetrieben nicht
vorgesehen, widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz und ist nicht
auftragsbezogen. Ausbildungsbetriebe erhalten anderweitig staatliche Förderung.
- Die Verpflichtung
von Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, ergibt sich aus §§
154 ff. SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch). Danach sind private und
öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20
Arbeitsplätzen verpflichtet, auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze
schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Andernfalls sind sie verpflichtet,
für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für Schwerbehinderte eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.
- Betriebliche
Frauenförderung ist kein objektives Vergabekriterium nach dem Vergaberecht.
- Mitbestimmung im
Betrieb ist gesetzlich, z.B. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt und
kann nicht durch die Stadt Lauf geprüft werden.
- Es wird
weiterhin die wichtigste Möglichkeit zur Berücksichtigung von sozialen– und
Umweltbelangen bei öffentlichen Auftragsvergabe durch die Stadt Lauf genutzt
und größter Wert auf die richtige Wahl des Auftragsgegenstandes gelegt
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Antrag der Partei „Die Linke“ vom 02.09.2020 hinsichtlich Vergaberichtlinien Prüfung und Einhaltung sozialer, tarifrechtlicher und ökologischer Kriterien.