Abstimmung: Ja: 0, Nein: 15

Herr Stadtrat Schäfer trägt den Antrag ausführlich vor.

 

Herr Knauer erklärt zunächst umfassend die Rahmenvorschriften des Vergaberechts, anschließend geht er ausgiebig auf die im Antrag beantragten Punkte ein.

 

Frau Nürnberger erläutert abschließend den Beschlussvorschlag und die Begründung der Verwaltung.

 

Begründung:

- Die Forderung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns oder von allgemein verbindlich anerkannten Tarifverträgen im Rahmen eines Vergabeverfahrens führt zu mehr Bürokratie, bringt keinen Vorteil und verhindert nicht das Lohndumping. Außerdem kann und darf seitens der Verwaltung der Stadt Lauf nicht überprüft werden, ob und welche Löhne bezahlt werden und inwieweit Tarifvereinbarungen eingehalten werden. Personenbezogene Daten können seitens der Stadt Lauf nicht gefordert werden. Dies liegt im Zuständigkeitsbereich des Zolls.

 

- Im Rahmen von öffentlichen Vergaben ist die Förderung von Ausbildungsbetrieben nicht vorgesehen, widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz und ist nicht auftragsbezogen. Ausbildungsbetriebe erhalten anderweitig staatliche Förderung.

 

- Die Verpflichtung von Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, ergibt sich aus §§ 154 ff. SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch). Danach sind private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Andernfalls sind sie verpflichtet, für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für Schwerbehinderte  eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.

 

- Betriebliche Frauenförderung ist kein objektives Vergabekriterium nach dem Vergaberecht.

 

- Mitbestimmung im Betrieb ist gesetzlich, z.B. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt und kann nicht durch die Stadt Lauf geprüft werden.

- Es wird weiterhin die wichtigste Möglichkeit zur Berücksichtigung von sozialen– und Umweltbelangen bei öffentlichen Auftragsvergabe durch die Stadt Lauf genutzt und größter Wert auf die richtige Wahl des Auftragsgegenstandes gelegt

 

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Antrag der Partei „Die Linke“ vom 02.09.2020 hinsichtlich Vergaberichtlinien Prüfung und Einhaltung sozialer, tarifrechtlicher und ökologischer Kriterien.