Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Der Bau -und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung nach § 11 Satz 3 der 9. BImSchV zum Antrag der Firma Recyclingzentrum K. Bär und Söhne GmbH, Stettiner Straße 2, 91207 Lauf a. d. Pegnitz, auf wesentliche Änderung des bestehenden Bauschutt- und Bodenrecyclingbetriebs, einschließlich einer Flächenerweiterung, der Errichtung und des Betriebs einer Betonsteinfertigung, eines Boxenlagers für Gartenbaustoffe sowie der Überdachung für ein Humuslager und den Neubau einer Halle, einschließlich der Genehmigung zahlreicher Container und Garagenboxen zur Kleinlagerung, auf dem Gelände der FI.Nrn. 738, 739, 740, 741, 742 und Wege der FI.Nrn. 741 und 710/2 der Gemarkung Dehnberg, Im Zwirn 2, in 91233 Neunkirchen am Sand.

 

Die Verträglichkeit mit den umliegenden Nutzungen muss gewährleistet sein.

 

Die die verkehrsmäßige Erschließung der Grundstücke erfolgt auf dem Stadtgebiet der Stadt Lauf über den öffentlichen Feld- und Waldweg „Neunkirchener Weg“, der Weg ist nicht beschränkt.

Die Anbindung an die St 2241 erfolgt über das Gebiet der Gemeinde Neunkirchen a.S.