Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

1.    Der straßen- und wegerechtlichen Einziehung der unter den Punkten 1 und 2 genannten Teilstücke der öffentlichen Feld- und Waldwege wird zugestimmt.

 

2.    Der straßen- und wegerechtlichen Einziehung des Teilstückes des unter dem Punkt 3 genannten beschränkt-öffentlichen Weges wird nicht zugestimmt.

Damit bleibt es bei der bisherigen Widmung und Nutzungsmöglichkeit lt. Beschilderung. Die Eigentümerin hat die Nutzung in diesem Sinne zu dulden und den Weg entsprechend offen zu halten.