Frau Nürnberger trägt die Stellungnahmen zu den Anfragen aus der 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Lauf a.d. Pegnitz am 14.07.2020 vor:

 

Zu 1.

Es ist bereits·ein·Schild am Hüttenweg aufgestellt,·welches·Radfahrer in·den·Hüttenweg

weist. Da ortskundige Radfahrer des Öfteren geradeaus weiterfahren wurde das Zeichen „Gehweg nur für Fußgänger" (Zeichen 239 StVO) am 29.07.2020 durch den Bauhof errichtet.

 

Zu 2.

Der Hauptfußweg verläuft unmittelbar neben dem Optiker-Geschäft Grand. Unabhängig

davon verbleibt im angesprochenen Bereich in jedem Fall eine Restgehwegbreite von über einem Meter, selbst wenn ein Lastenfahrrad an dem Fahrradständer abgestellt ist. Von Seiten des FB 5 besteht kein Grund zu weiteren Veranlassungen.

 

Zu 3.

Vor der Kreuzung ist das Zeichen „Kreuzung - Einmündung mit Vorfahrt von rechts" (Zeichen102 tVQ) angebracht. Dieses wurde bereits in der 3 ausgeschnitten, damit Verkehrsteilnehmer eine bessere Sicht darauf haben.

Eine Verkehrsschau ist aus Sicht des FB 5 nicht notwendig. Nach Rücksprache mit PI Lauf, sind kaum Unfälle bekannt.

 

Zu 4.

Da der Betreiber des Car-Sharing Parkplatz den Parkplatz nicht nutzt, wurde das Verkehrszeichen am 29.07.2020 durch den Bauhof entfernt und der Parkplatz in die dortige Parkscheibenregelung miteinbezogen.