Abstimmung: Ja: 1, Nein: 28

Herr Wallner erläutert ausführlich die rechtlichen Grundlagen. Insbesondere verweist er darauf, dass die Geschäftsordnung privilegienfeindlich ist. Demnach ist es nicht möglich, einer einzelnen Gruppierung namentlich ein Rederecht einzuräumen. Auch darf die Geschäftsordnung nicht gegen höherrangiges Recht, also hier die Gemeindeordnung, verstoßen.

Der Antrag sei deshalb materiell rechtswidrig und seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, diesen abzulehnen.

 

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Dem Stadtrat der Partei DIE LINKE wird entgegen der Tatsache, dass Zuhörer nicht berechtigt sind zu reden, Mitwirkung in Form von Rederecht in Ausschüssen zu einzelnen Punkten, die er besucht, eingeräumt.