a)      Bekanntgabe der Jahresrechnungsergebnisse 2019

 

Zur Kenntnis genommen.

 

 

b)      Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des HJ 2019

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat genehmigt die gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe c i. V. . § 9 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe b der GeschO überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2019 aus der Jahresrechnung der Stadt Lauf a.d.Peg.  Insbesondere wird der Gesamtbetrag der überplanmäßigen Ausgaben in der Entscheidungskompetenz des Stadtrates mit 1.818.689,12 EUR nachträglich genehmigt.

Die Zusammenstellung der Überschreitungen ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Abstimmung:                                                                               Ja: 29  Nein: 0 

 

 

 

c)       Genehmigung des Budgetübertrags

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Gemäß Ziff. V der Budgetrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Peg. genehmigt der Stadtrat den Übertrag nicht verbrauchter Budgetmittel in Höhe von insgesamt 27.183,33 EUR vom Haushaltsjahr 2019 in das Haushaltsjahr 2020. Der Übertrag erfolgt in Form von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaushalts.

 

Abstimmung:                                                                               Ja: 29  Nein: 0 

 

 

 

d)      Genehmigung der in Abgang zu stellenden und zu übertragenden Haushaltsreste des Vermögenshaushalts

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat hat Kenntnis von den vorhandenen und gebildeten Haushaltsresten im Vermögenshaushalt.

Gesetzlich in Abgang zu stellen waren Einnahmereste i. H. v. 1.354.000 EUR.

Aus den zum weiteren Übertrag vorhandenen möglichen Haushaltsausgaberesten der Vorjahre in Höhe von 6.947.137,96 EUR  wurden 113.613,52 EUR in Abgang gebracht.

Im übertragenen Betrag von 7.392.969,12 EUR sind alle bereits vorab beschlossenen Umsetzungen bzw. Übernahmen nach 2020 enthalten.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass mögliche neue Haushaltsausgabereste des Jahres 2019 in Höhe von 239.790 EUR nicht mehr benötigt werden und deshalb nicht nach 2020 übertragen wurden.