Sitzung: 18.03.2010 KiJuA/002/2010
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: HA/131/2009
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt
- zur Schaffung von Qualitätsstandards wird die Leitung einer mindestens fünfgruppigen Kindertagesstätte mit einem Stellenanteil von 0,5 von der Gruppenarbeit freigestellt.
- in einer mindestens fünfgruppigen Kindertagesstätte wird ab 01.01.2011 eine ständige Stellvertretung für die Kindertagesstättenleitung bestellt. Die ständige Stellvertretung erhält einen eigenen Aufgabenbereich der einen wöchentlichen Zeitanteil von 5 bis maximal 8 Stunden umfasst.