Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
1. Am Beschluss vom 08.07.1998 wird
festgehalten.
Mit diesem Beschluss befürwortete der Bauausschuss einstimmig einen Antrag auf
Vorbescheid zur Errichtung von 4 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück mit der
damaligen Fl.Nr. 462 der Gemarkung Simonshofen.
Dem Beschluss liegt das Konzept zugrunde, dass über die in diesem Bereich festgelegten
Baugrenzen hinaus zwar Wohnhäuser, jedoch weder Garagen noch Carports errichtet
werden sollen. Stellplätze für Kfz sollen auf dem damals städtischen Grundstück
zwischen der Straße „Veldershofer Weg“ und den Parzellen angeordnet werden.
2. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich Überschreitung der Baugrenze wurde zugestimmt.
3. Zwischenzeitlich wurden auf den Parzellen 2, 3 und 4 Wohnhäuser ohne Garagen/Carports noch o.g. Konzept genehmigt und errichtet. Die Kfz-Stellplätze bzw. Carports befinden sich an der Straße.
4. Einem Bauvorhaben auf der Parzelle 1 kann
die Zustimmung für die Errichtung eines Wohnhauses in Aussicht gestellt werden
bei Befreiung von der Festsetzung der Baugrenze, jedoch nicht von der weiteren
Festsetzung Nr. 4 des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 73 „Am Veldershofer
Weg“, wonach Garagen oder Carports ausnahmsweise auch außerhalb der Baugrenzen
errichtet werden können, wenn andere Belange nicht entgegenstehen.
Die sich in diesem Bereich des Bebauungsplans entwickelte Ordnung, die sich
städtebaulich bewährt hat, steht als städtebaulicher Belang einer Ausnahme
entgegen.
Für das Wohnhaus Parzelle 1 wird die Erschließung über den privaten Wohnweg als
gesichert angesehen.