Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt das Eigentum der ihr von der Teilnehmergemeinschaft Simonshofen zugewiesenen ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwege und der nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwege, einschließlich ggf. vorhandener Brücken, Stege und Durchlässe.

Die Baulast richtet sich nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der jeweils gültigen Fassung. Sie umfasst auch die Instandhaltung der Straßen- und Wegeanschlüsse sowie die Durchlässe an der Einmündung von übergeordneten Straßen.

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt ferner das Eigentum und die Unterhaltslast aller ihr im Verfahrensgebiet zugewiesenen Gewässer, Gräben und Landschaftspflegeflächen. Die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung richtet sich nach den wassergesetzlichen Bestimmungen.