Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Äußerungen zur
Planung vorgebracht wurden.
2.
Die bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur
Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in
Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Der Vorentwurf der 7. Änderung des
Flächennutzungsplans in der Fassung vom 26.05.2020 mit integriertem
Landschaftsplan wird beschlussmäßig gebilligt.
4.
Im weiteren Verfahrensablauf ist die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und
die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.