Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Gebührensatzung für Kindertagesstätten der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zum 01.09.2020 in der vorgelegten Form wird beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Die Abrechnung der Verpflegungsgebühren wird ab 01.09.2020 von einem externen Dienstleister übernommen. Die anfallenden Verwaltungsgebühren sind von den Eltern zu entrichten.