Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Die Gebührensatzung für Kindertagesstätten der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zum 01.09.2020 in der vorgelegten Form wird beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die Abrechnung der Verpflegungsgebühren wird ab 01.09.2020 von einem externen Dienstleister übernommen. Die anfallenden Verwaltungsgebühren sind von den Eltern zu entrichten.