Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
1.
Der Bebauungsplan Nr. 50 „Tucherweg - Geuderstraße“ im Ortsteil
Heuchling wird durch einen Tekturplan gemäß den Vorschriften des
Baugesetzbuches (BauGB) geändert.
2.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem
Entwurfsplan vom 26.05.2020.
3.
Der Geltungsbereich des Tekturplanes wird als „Allgemeines Wohngebiet“
nach § 4 BauNVO festgesetzt.
4.
Der Tekturplan erhält die Bezeichnung Tekturplan Nr. 3 zum Bebauungsplan
Nr. 50
„Tucherweg - Geuderstraße“ im Ortsteil Heuchling.
5.
Der Tekturplan wird im beschleunigten Verfahren nach den Vorschriften
des § 13a BauGB aufgestellt.
6.
Der Entwurf vom 26.05.2020 wird beschlussmäßig gebilligt.
7.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich
bekanntzumachen und die öffentliche
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 durchzuführen.