Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

1.       Der Bebauungsplan Nr. 50 „Tucherweg - Geuderstraße“ im Ortsteil Heuchling wird durch einen Tekturplan gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) geändert.

2.    Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom 26.05.2020.

3.    Der Geltungsbereich des Tekturplanes wird als „Allgemeines Wohngebiet“ nach § 4 BauNVO festgesetzt.

4.    Der Tekturplan erhält die Bezeichnung Tekturplan Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 50
„Tucherweg - Geuderstraße“ im Ortsteil Heuchling.

5.    Der Tekturplan wird im beschleunigten Verfahren nach den Vorschriften des § 13a BauGB aufgestellt.

6.    Der Entwurf vom 26.05.2020 wird beschlussmäßig gebilligt.

7.    Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 durchzuführen.