Herr Zenger nimmt Bezug auf die 2. Bauausschuss-Sitzung vom 02.02.2010, in der die Verwaltung beauftragt wurde, zusammen mit dem Landratsamt Nürnberger Land die Möglichkeit einer Nutzungsänderung auszuloten.

 

Am 18.02.2010 fand eine Besprechung mit Vertretern des Landratsamts, der Stadtverwaltung, dem Antragsteller sowie den Rechtsberatern statt. Als Ergebnis dieses Gespräches muss zusammenfassend festgestellt werden, dass die Baugenehmigung von 1989 so gut wie keinen Spielraum lässt und der Bestandsschutz daher nur für eine Ausstellungshalle für Kfz, allenfalls mit branchenverwandten Sortiment, gilt und keinen Verkauf zulässt.