Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Herr Stadtrat Keller schlägt vor, in Bezug auf diese Nachgenehmigung, in einer der nächsten MIT-Ausgaben einen kurzen Infobeitrag einzustellen. In dem man die Bürger darüber informiert, dass auch Carports und Gartenhäuser ab einer bestimmten Größe genehmigt werden müssen.

 

Frau Nürnberger sagt dies zu.

 

 

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nachgenehmigung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 159, Gemarkung Beerbach, Heuweg 24.