Frau Nürnberger informiert vorab über ein eingegangenes Schreiben, in dem bemängelt wird, dass die Bekanntmachung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Die Verwaltung wurde gebeten den Punkt deshalb von der Tagesordnung zu nehmen. Sie verweist auf das Antwortschreiben des Ersten Bürgermeisters, welches dem Gremium zur Verfügung gestellt wurde, in dem dargelegt wird, dass die Auslegung und die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ortsüblich durch Aushang an der Anschlagtafel im Foyer des Rathauses bekanntgegeben und zusätzlich auf die Homepage gestellt wurde. Somit sehe die Verwaltung keine Veranlassung den Tagesordnungspunkt von der Sitzung zu nehmen.
Im Anschluss erläutert Frau Nürnberger ausführlich die Beschlussvorlage und den Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Herr Stadtrat Herrmann, ist der Meinung, dass durch die Aufstellung dieses Bebauungsplans die Zukunft des Naherholungsgebietes am Kunigundenberg zerstört würde. Er wird gegen den Beschlussvorschlag stimmen.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
1. Es
wird zur Kenntnis genommen, dass während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
nach
§ 3 Abs. 1 BauGB 5 Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden. Die vorgebrachten
Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind
tabellarisch in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses
2. Die
bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
nach
§ 4 Abs.1 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen
und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage
aufgeführt.
Die in Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Der Bebauungsplan Nr.110 der Stadt Lauf
a.d.Pegnitz „Parkplatz Krankenhaus neu“ in der Fassung vom 26.05.2020 wird
beschlussmäßig gebilligt.
4.
Im weiteren Verfahrensablauf ist die öffentliche
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.