Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Herr Zenger bezieht sich auf die ausführliche Arbeitsunterlage, in der der bisherige Ablauf und die aktuelle Situation, bezogen auf die Schreiben des Klinikums Nürnberg vom 03.03.2010, dargestellt wurde.

In diesen Schreiben wurde mitgeteilt, dass die Bemühungen der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH, eine Klärung der Situation hinsichtlich der „Berechnung der Entschädigungsleistung, also der Erwerb der Privatgrundfläche oder auch eines Teilbereiches, nicht zum Erfolg geführt werden konnten.
Aufgrund mehrer Gespräche mit den Eigentümern bzw. deren Rechtsanwalt und der unveränderten Kaufpreisforderung (für Wohnbauland) der Eigentümer sei es nicht möglich gewesen, den Kauf der Grundstücke zu realisieren.

Somit ist keine „Erforderlichkeit“ für die Überplanung der Privatgrundstücke als „Sondergebiet Krankenhaus“ mehr gegeben und die Grundstücke sollen aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden.


 

a) Änderung des Geltungsbereichs

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

1.             Aufgrund des Schreibens des Klinikum Nürnberg (bzw. Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH) vom 04.03.2010 ist die Erforderlichkeit der Einbeziehung der Grundstücke FlNr. 397 und 397/3 der Gemarkung Heuchling nicht mehr gegeben.

 

2.             Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 93 „Sondergebiet Krankenhaus“ einschl. Veränderungssperre wird dahingehend geändert, dass die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 397 und 397/3 aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden. Die Veränderungssperre wird damit teilweise außer Kraft gesetzt.

 

3.             Dem Antrag des Klinikums Nürnberg vom 03.03.2010 zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 93 „Sondergebiet Krankenhaus“ und Festsetzung weiterer Stellplätze im westlichen Bereich wird stattgegeben, weil dadurch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage der dringend benötigten Stellplätze geschaffen werden können.

 

 

b) Aufplanung der Grundstücke FlNr. 397, 397/3 und 395 der Gemarkung Heuchling durch einen gesonderten Bebauungsplan

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

1.      Zur planungsrechtlichen Absicherung im Bereich der Grundstücke FlNr. 397, 397/3 und 395 der Gemarkung Heuchling an der Simonshofer Straße soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsvorschlag auszuarbeiten und dem Bauausschuss vorzustellen.

 


 

Herr Stadtrat Mayer betritt wieder den Sitzungssaal.

 

Frau Stadträtin Hoyer-Neuss verlässt den Sitzungssaal.