Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt:
Die Satzung zur
Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird neu erlassen.
Die Satzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt:
Die Satzung zur
Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird neu erlassen.
Die Satzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.