Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Zenger nimmt Bezug auf die Beschlussfassung des Umweltausschusses der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vom 04.12.2003, in der einer Änderung des Regionalplanes der Industrieregion Mittelfranken mit einem Konzept für „Windenergiestandorte im Landkreis Nürnberger Land“ einstimmig zugestimmt wurde.

 

Dadurch wurde es möglich, dass im Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken entsprechende Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete festgelegt wurden, in denen Windkraftanlagen zugelassen werden. Hintergrund bzw. Anlass für eine derartige Festlegung war die Tatsache, dass seit der Änderung des Baugesetzbuches im Jahre 1997 Anlagen für Windenergie im Außenbereich grundsätzlich privilegiert sind. Diese Vorbehaltsgebiete im Stadtgebiet Lauf wurden spezifisch ausgewählt, bewertet und anschließend festgelegt.

 

Im Stadtgebiet Lauf a.d.Pegnitz wurden insgesamt fünf Vorbehaltsgebiete festgelegt. Zwei davon sind im nördlichen Stadtgebiet angeordnet, nämlich WK23 zwischen Neunhof und Bullach und WK24 zwischen Bullach und Simonshofen. Im südlichen Stadtgebiet wurden die Vorbehaltsgebiete WK 25, WK26 und WK27 östlich der Ortsteile Schönberg und Weigenhofen in Richtung der Stadtgrenze festgelegt.

 

Im Rahmen der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauf a.d.Pegnitz in den Jahren 2007/2008 wurde durch den Stadtrat nochmals beschlossen, dass auch im Flächennutzungsplan eine entsprechende Darstellung der Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen erfolgt.

 

Seit einiger Zeit liegen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz verschiedene Anfragen von Firmen vor, die Windkraftanlagen im Bereich der Vorbehaltesgebiete innerhalb des Stadtgebietes errichten wollen. Diese Anfragen betreffen sowohl den Bereich WK23, also zwischen Neunhof und Bullach, als auch die Bereiche WK 25- 27 im südlich Stadtgebiet, Nähe Weigenhofen / Kohlschlag.

 

Am konkretesten und am weitesten fortgeschritten ist ein Vorhaben im Bereich WK23 zwischen Neunhof und Bullach. Hier wurde bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung beim Landratsamt Nürnberger Land beantragt.

 

Die Stadt Lauf wird im Rahmen dieser immissionsschutzrechtlichen Genehmigung als „Träger öffentlicher Belange“ beteiligt und muss zu gegebener Zeit eine entsprechende Stellungnahme abgeben.

 

Herr Stadtrat Breuer stellt fest, dass es noch Informationsbedarf bei den betroffenen Bürgern und Bürgerinnen gibt.

 

Vorsitzender antwortet, dass der erwähnte Antrag auf eine Immissionsschutzrechtliche Genehmigung dem Gremium in einer Bauausschuss-Sitzung vorgelegt wird, sobald die Stadt Lauf als Träger öffentlicher Belange hierzu gehört wird.

 

Herr Stadtrat Felßner spricht sich dafür aus, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger an solchen Projekten zu beteiligen, damit die Rendite im Ort bleibt. Aus seiner Sicht ist eine Beschlussfassung mit Hinweis auf einen Punkt im nichtöffentlichen Teil für noch verfrüht und möchte den Punkt in die Fraktionen verweisen lassen.

 

Herr Stadtrat Kern und Herr Stadtrat Ittner sind der Meinung, dass die Weichen für die Errichtung von Windkraftanlagen seit Jahren gestellt sind und Förderung regenerativer Energien vorangetrieben werden muss.

 

Herr Stadtrat Mayer weist darauf hin, dass es bei städtischen Grundstücken in der eigenen Zuständigkeit liegt zu entscheiden, ob auswärtige Investoren zugelassen werden sollen.

 

Der Bericht dient zur Kenntnisnahme.


 

Herren Stadträte Deuerlein und Mayer verlassen den Sitzungssaal.