Herr Zenger nimmt
Bezug auf die Beschlussfassung des Umweltausschusses der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
vom 04.12.2003, in der einer Änderung des Regionalplanes der Industrieregion
Mittelfranken mit einem Konzept für „Windenergiestandorte im Landkreis Nürnberger
Land“ einstimmig zugestimmt wurde.
Dadurch wurde es
möglich, dass im Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken entsprechende
Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete festgelegt wurden, in denen Windkraftanlagen
zugelassen werden. Hintergrund bzw. Anlass für eine derartige Festlegung war
die Tatsache, dass seit der Änderung des Baugesetzbuches im Jahre 1997 Anlagen
für Windenergie im Außenbereich grundsätzlich privilegiert sind. Diese
Vorbehaltsgebiete im Stadtgebiet Lauf wurden spezifisch ausgewählt, bewertet
und anschließend festgelegt.
Im Stadtgebiet Lauf a.d.Pegnitz wurden insgesamt fünf Vorbehaltsgebiete
festgelegt. Zwei davon sind im nördlichen Stadtgebiet angeordnet, nämlich WK23
zwischen Neunhof und Bullach und WK24 zwischen Bullach und Simonshofen. Im
südlichen Stadtgebiet wurden die Vorbehaltsgebiete WK 25, WK26 und WK27 östlich
der Ortsteile Schönberg und Weigenhofen in Richtung der Stadtgrenze festgelegt.
Im Rahmen der
Überarbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lauf a.d.Pegnitz in den Jahren
2007/2008 wurde durch den Stadtrat nochmals beschlossen, dass auch im
Flächennutzungsplan eine entsprechende Darstellung der Vorbehaltsgebiete für
Windkraftanlagen erfolgt.
Seit einiger Zeit
liegen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz verschiedene Anfragen von Firmen vor, die
Windkraftanlagen im Bereich der Vorbehaltesgebiete innerhalb des Stadtgebietes
errichten wollen. Diese Anfragen betreffen sowohl den Bereich WK23, also
zwischen Neunhof und Bullach, als auch die Bereiche WK 25- 27 im südlich
Stadtgebiet, Nähe Weigenhofen / Kohlschlag.
Am konkretesten und
am weitesten fortgeschritten ist ein Vorhaben im Bereich WK23 zwischen Neunhof
und Bullach. Hier wurde bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung
beim Landratsamt Nürnberger Land beantragt.
Die Stadt Lauf wird
im Rahmen dieser immissionsschutzrechtlichen Genehmigung als „Träger
öffentlicher Belange“ beteiligt und muss zu gegebener Zeit eine entsprechende
Stellungnahme abgeben.
Herr Stadtrat
Breuer stellt fest, dass es noch Informationsbedarf bei den betroffenen Bürgern
und Bürgerinnen gibt.
Vorsitzender
antwortet, dass der erwähnte Antrag auf eine Immissionsschutzrechtliche
Genehmigung dem Gremium in einer Bauausschuss-Sitzung vorgelegt wird, sobald
die Stadt Lauf als Träger öffentlicher Belange hierzu gehört wird.
Herr Stadtrat
Felßner spricht sich dafür aus, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger an
solchen Projekten zu beteiligen, damit die Rendite im Ort bleibt. Aus seiner
Sicht ist eine Beschlussfassung mit Hinweis auf einen Punkt im nichtöffentlichen
Teil für noch verfrüht und möchte den Punkt in die Fraktionen verweisen lassen.
Herr Stadtrat Kern
und Herr Stadtrat Ittner sind der Meinung, dass die Weichen für die Errichtung
von Windkraftanlagen seit Jahren gestellt sind und Förderung regenerativer
Energien vorangetrieben werden muss.
Herr Stadtrat Mayer
weist darauf hin, dass es bei städtischen Grundstücken in der eigenen
Zuständigkeit liegt zu entscheiden, ob auswärtige Investoren zugelassen werden
sollen.
Der Bericht dient zur Kenntnisnahme.
Herren Stadträte
Deuerlein und Mayer verlassen den Sitzungssaal.