Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

1.      Es wird festgestellt, dass bei der erneuten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange Äußerungen nur vom Landratsamt Nürnberger Land vorgebracht wurden, zu denen folgendes festgestellt wird:

 

Die fehlende Ausgleichsfläche von 705 m² wird auf dem Grundstück Fl.Nr. 1450 der Gemarkung Weigenhofen (Anlage einer Streuobstwiese) nachgewiesen.

Die Durchführung einer saP wird aufgrund der bereits durchgeführten Untersuchungen durch die Diplombiologen Dr. O. Heimbucher und Dr. D. Heimbucher im Jahr 2006 abgelehnt. Diese Untersuchung kam zu keinem nachteiligen Ergebnis.

Die wasserrechtliche Genehmigung zur Gewässerverlegung wurde bereits mit Bescheid des Landratsamtes Nürnberger Land vom 10.02.2008 erteilt.

 

2.      Es wird festgestellt, dass bei der öffentlichen Auslegung des Tekturplanes Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 15 „Siemensstraße/Kunigundenstraße“ keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

3.      Der Tekturplan Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 15 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet „Siemensstraße/Kunigundenstraße“ vom 14.04.2004 in der Fassung der letzten Änderung vom 12.01.2010 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.

Der Textteil hat folgenden Wortlaut:

"Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz erlässt aufgrund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 9, 10, 13und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 488) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende

S a t z u n g

 

für den Tekturplan Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 15 „Siemensstraße/
Kunigundenstraße“ der Stadt Lauf a.d.Pegnitz

 

§ 1

 

(1)     Für den Geltungsbereich des Tekturplanes Nr. 4 zum Bebauungsplanes Nr. 15 gilt der vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 21.06.2005 in der Fassung der letzten Änderung vom 12.01.2010, der zusammen mit diesem Textteil den Bebauungsplan bildet.

(2)     Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem Plan.

 

§ 2

 

Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft.

 

 

 

4.             Das Stadtbauamt wird beauftragt den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.