Sitzung: 09.03.2010 BauA/003/2010
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: FB 5/140/2010
Beschluss:
Der Bauausschuss
beschließt:
1. Es wird festgestellt, dass bei der erneuten
Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange Äußerungen nur vom
Landratsamt Nürnberger Land vorgebracht wurden, zu denen folgendes festgestellt
wird:
Die fehlende Ausgleichsfläche von 705 m²
wird auf dem Grundstück Fl.Nr. 1450 der Gemarkung Weigenhofen (Anlage einer
Streuobstwiese) nachgewiesen.
Die Durchführung einer saP wird aufgrund der
bereits durchgeführten Untersuchungen durch die Diplombiologen Dr. O.
Heimbucher und Dr. D. Heimbucher im Jahr 2006 abgelehnt. Diese Untersuchung kam
zu keinem nachteiligen Ergebnis.
Die wasserrechtliche Genehmigung zur
Gewässerverlegung wurde bereits mit Bescheid des Landratsamtes Nürnberger Land
vom 10.02.2008 erteilt.
2. Es wird festgestellt, dass bei der
öffentlichen Auslegung des Tekturplanes Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 15
„Siemensstraße/Kunigundenstraße“ keine Äußerungen zur Planung vorgebracht
wurden.
3. Der Tekturplan Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr.
15 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet
„Siemensstraße/Kunigundenstraße“ vom 14.04.2004 in der Fassung der letzten
Änderung vom 12.01.2010 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches
(BauGB) aufgestellt.
Der Textteil hat folgenden Wortlaut:
"Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz erlässt aufgrund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1,
9, 10, 13und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung
(BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 488) in
Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende
S a
t z u n g
für den Tekturplan
Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 15 „Siemensstraße/
Kunigundenstraße“ der Stadt Lauf a.d.Pegnitz
§ 1
(1) Für den
Geltungsbereich des Tekturplanes Nr. 4 zum Bebauungsplanes Nr. 15 gilt der vom
Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 21.06.2005 in der Fassung
der letzten Änderung vom 12.01.2010, der zusammen mit diesem Textteil den
Bebauungsplan bildet.
(2) Die Grenze des
räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem Plan.
§ 2
Dieser
Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in
Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche
diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft.
4. Das Stadtbauamt wird beauftragt den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.