Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Ferienausschuss beschließt:

 

Dem Verein „rot-schwarze Drachen Heuchling“ wird die Verwendung des Wappens der ehemaligen Gemeinde Heuchling zur kostenfreien Verwendung nach Art. 4 Abs. 3 GO für die Bedruckung von Fan-Artikeln, für den Schriftverkehr sowie für die allgemeine Außendarstellung genehmigt. Das Wappen ist in heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiederzugeben. Die Genehmigung wird ausschließlich für die o. g. Zwecke erteilt.