Frau Nürnberger erläutert ausführlich die Beschlussvorlage
und den Beschlussvorschlag der Verwaltung und weist daraufhin, wenn der Bau-, Umwelt und
Stadtentwicklungsausschuss heute nicht zustimmen wird einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan aufzustellen, wird von einer Behandlung im Stadtrat abgesehen.
Denn dann müsse der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nicht geändert werden.
Danach kommt es zu
einigen Wortmeldungen in denen sich die Mehrheit des Gremiums gegen den
Beschlussvorschlag der Verwaltung ausspricht.
Das Gremium einigt sich darauf, dass man trotz einer
Ablehnung des Beschlussvorschlags zu weiteren Gesprächen mit den
Antragsstellern bereit sei.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt
und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. Die Darstellung von „Gewerblichen
Bauflächen“ im Bereich der Grundstücke FlNr. 1962, 1962/1 1963 und 1963/1 der
Gemarkung Lauf für die Errichtung einer Reithalle ist grundsätzlich denkbar.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Rahmenbedingungen hierfür zu prüfen. Die
Umsetzung hat im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zu
erfolgen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren angepasst.
2. Die Kosten für die Bauleitplanung, evtl.
Gutachten, Rechtsberatungen sowie Folgekosten sind vom Antragsteller zu
übernehmen.