Abstimmung: Ja: 1, Nein: 14

 

 


Frau Nürnberger erläutert ausführlich die Beschlussvorlage und den Beschlussvorschlag der Verwaltung und weist daraufhin, wenn der Bau-, Umwelt und Stadtentwicklungsausschuss heute nicht zustimmen wird einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, wird von einer Behandlung im Stadtrat abgesehen. Denn dann müsse der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nicht geändert werden.

 

Danach kommt es zu einigen Wortmeldungen in denen sich die Mehrheit des Gremiums gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung ausspricht.

 

Das Gremium einigt sich darauf, dass man trotz einer Ablehnung des Beschlussvorschlags zu weiteren Gesprächen mit den Antragsstellern bereit sei.

 

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.    Die Darstellung von „Gewerblichen Bauflächen“ im Bereich der Grundstücke FlNr. 1962, 1962/1 1963 und 1963/1 der Gemarkung Lauf für die Errichtung einer Reithalle ist grundsätzlich denkbar. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rahmenbedingungen hierfür zu prüfen. Die Umsetzung hat im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zu erfolgen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren angepasst.

 

2.   Die Kosten für die Bauleitplanung, evtl. Gutachten, Rechtsberatungen sowie Folgekosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.