Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und
Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Den straßen- und
wegerechtlichen Einziehungen, Umstufungen und Widmungen in den Punkten 1-3 wird
zugestimmt.
Die Bestandsverzeichnisse der
betroffenen Straßen und Wege sind entsprechend anzulegen bzw. zu berichtigen.
Die Absicht der Einziehung unter Punkt 1 ist zunächst 3
Monate im Rathaus zur Einsichtnahme auszulegen.