Beschluss:
Der Verwaltungs-,
Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1.
Die
amtliche Bekanntmachung wird künftig in der Form bewirkt, in dem Satzungen und
Verordnungen in der Verwaltung zur Einsicht niedergelegt werden und auf diese Niederlegung
an der Bekanntmachungstafel im Rathaus durch Anschlag hingewiesen wird.
2.
§
37 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Lauf a.d.Pegnitz wird wie folgt neu
gefasst:
„§ 37
Art der Bekanntmachung
(1) Satzungen und Verordnungen werden dadurch
amtlich bekanntgemacht, in dem sie in der Verwaltung zur Einsichtnahme
niedergelegt werden. Auf diese Niederlegung ist durch Anschlag an der
Bekanntmachungstafel im Rathaus hinzuweisen.
(2) Wird eine Satzung oder Verordnung
ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere als die in Absatz 1 genannte
Art amtlich bekanntgemacht, wird hierauf durch Anschlag an der
Bekanntmachungstafel im Rathaus hingewiesen.“