Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Beschluss:

 

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.    Die amtliche Bekanntmachung wird künftig in der Form bewirkt, in dem Satzungen und Verordnungen in der Verwaltung zur Einsicht niedergelegt werden und auf diese Niederlegung an der Bekanntmachungstafel im Rathaus durch Anschlag hingewiesen wird.

 

2.    § 37 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Lauf a.d.Pegnitz wird wie folgt neu gefasst:

 

㤠37

Art der Bekanntmachung

 

(1)    Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekanntgemacht, in dem sie in der Verwaltung zur Einsichtnahme niedergelegt werden. Auf diese Niederlegung ist durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel im Rathaus hinzuweisen.

 

(2)    Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere als die in Absatz 1 genannte Art amtlich bekanntgemacht, wird hierauf durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel im Rathaus hingewiesen.“