Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Neugestaltung des Hangs in Form einer Stützmauer auf dem Grundstück FlNr. 59 der Gemarkung Simonshofen in der vorgelegten Form nicht in Aussicht, da Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB nur dann zugelassen werden können, wenn ihre Ausführung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.

 

Gemäß Abs. 2 Nr. 5 liegt eine Beeinträchtigung vor, wenn das Orts- oder Landschaftsbild verunstaltet wird. Durch die Errichtung einer Stützmauer mit einer Höhe von 2,50 m bis 3,50 m wird das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet.

 

Das gemeindliche Einvernehmen kann in Aussicht gestellt werden, wenn die Stützmauer mindestens einmal terrassiert wird.