.


Frau Nürnberger erläutert ausführlich die Beschlussvorlage und den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Danach kommt es zu zahlreichen Wortmeldungen.

 

Herr Stadtrat Schweikert spricht sich gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus, da er gegen eine dauerhafte Bepflasterung dieses Bereiches ist.

 

Herr Stadtrat Herrmann stimmt ebenfalls gegen den Beschlussvorschlag, er ist der Meinung, dass durch die Aufstellung dieses Bebauungsplans die Zukunft des Naherholungsgebietes am Kunigundenberg zerstört würde.

 

Herr Stadtrat Wartha wird zustimmen, jedoch findet er die Verkehrsführung am Krankenhaus vorbei unglücklich. Er sieht durch den Kauf des Grundstückes an der Simonshofer Straße eine Möglichkeit, dort evtuell ein Parkhaus zu errichten.

 

Herr Stadtrat Grand sieht eine hohe Bedeutung des Krankenhauses für Lauf als Arbeitgeber und für das Gesundheitswesen. Er findet es zwar bedauerlich, dass der Parkplatz auf der Kunigundenwiese bleiben muss, aber ein Krankenhaus braucht eben auch Parkplätze, deshalb wird er zustimmen.

 

Herr Stadtrat Mayer und Herr Stadtrat Pohl raten, erst einmal in das Bauleitverfahren einzusteigen. Dort könne jeder seine Bedenken vorbringen. Danach könne man eine Entscheidung treffen.

 

Herr Stadtrat Schweikert merkt noch an, dass er dem Bauleitverfahren nur unter der Maßgabe zustimmen würde, wenn die Frist für die Nutzung des Parkplatzes nochmals verlängert werden würde, aber nicht als Dauerlösung.

 

Abschließend erinnert Frau Nürnberger an die bereits gefassten Beschlüsse zur dauerhaften Nutzung des Parkplatzes. Die Simonshofer Straße wurde im Verkehrsgutachten bereits berücksichtigt. Ein Parkhaus würde zu einer extremen Belastung der Straße führen.

 

 

Beschluss:

 

a)     Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.     Für Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1574/11, 1577 und 1818 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz wird ein Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

  1. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs für den Bebauungsplan ergibt sich aus dem Vorentwurfsplan vom 14.01.2020.

  2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - Parkplatz“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt.

  3. Der Bebauungsplan erhält die Nr. 110 und die Bezeichnung „Parkplatz Krankenhaus neu“.

  4. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

    Außerdem ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

b)     Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.    Für Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1574/11, 1577 und 1818 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz wird das Parallelverfahren zur 7. Änderung des derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplanes von „Grünfläche“ in „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - Parkplatz“ eingeleitet.

2.    Der Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Außerdem ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.