Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt:
Die Einleitung des
Verfahrens zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans wird beschlossen.
Der Vorentwurf der
8. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus dem Planblatt und der
Begründung mit dem Umweltbericht in der Fassung vom 10.12.2019, wird zur
Kenntnis genommen.
Der
Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
ortsüblich bekanntzumachen.
Außerdem ist die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB durchzuführen.