Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Einleitung des Verfahrens zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans wird beschlossen.

Der Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus dem Planblatt und der Begründung mit dem Umweltbericht in der Fassung vom 10.12.2019, wird zur Kenntnis genommen.

Der Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Außerdem ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.