Beschluss:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der in der Stadtratssitzung am 24.10.2019 unter TOP 6 gefasste Beschluss wird bezüglich der Nr. 3 aufgehoben.
Die im Rahmen der Kommunalen Verkehrsüberwachung bestehenden Zweckvereinbarungen werden zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme des Zweckverbands Kommunale Verkehrsüberwachung - spätestens jedoch zum 31.03.2020 gekündigt.