Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 226/3 der Gemarkung Beerbach, Im Lohe, sowie zu den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 41 „Baugebiet westlich von Beerbach“

 

-     Hauptgebäude teilweise außerhalb der Baugrenze,

-     Garage/Carport außerhalb der Baugrenze,

-     Dachneigung 25° statt 30° - 35°

-     Traufhöhe bergseitig > 3,10 m,

-     E + DG mit erhöhtem Kniestock statt E+ U zwingend.

 

Die Zufahrt ist mit einer Breite von 3,50 m statt 4,00 m, alle befestigten Flächen mit wasserdurchlässigen Belägen und Carport, Garage und Nebenraum mit Gründach auszuführen.


Die Befreiung von der Festsetzung bezüglich der Farbe der Dacheindeckung wird nicht erteilt. Die Dacheindeckung ist in nichtglänzend rot oder rotbraun auszuführen.

 

Eine Ortsrandeingrünung mit heimischen Sträuchern und Gehölzen ist anzuordnen