Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt:
Die Darstellung des Grundstücks Fl.Nr. 75/1 der Gemarkung
Weigenhofen als „Grünfläche“ wird beibehalten.
2. Der Stadtrat beschließt:
Die Grundstücke Fl.Nrn.96 und 97 der Gemarkung Wetzendorf
werden bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplans als „Grünfläche“
dargestellt.
3. Der Stadtrat beschließt:
Die Darstellung des Grundstücks Fl.Nr. 503/1 der Gemarkung
Beerbach als „Fläche für die Landwirtschaft“ wird beibehalten.
4. Der Stadtrat beschließt:
Die Darstellung des südlichen Bereichs des Grundstück Fl.Nr. 514 der Gemarkung Beerbach als „Fläche für die Landwirtschaft“ wird beibehalten.
5. Der Stadtrat beschließt:
Die Darstellung des Grundstücks Fl.Nr. 420/3 der Gemarkung
Heuchling als „Fläche für die Landwirtschaft“ wird beibehalten.
6. Der Stadtrat beschließt:
Die Darstellung des Grundstücks Fl.Nr. 365 der Gemarkung
Bullach als „Fläche für die Landwirtschaft“ wird beibehalten.
7. Der Stadtrat beschließt:
Die Grundstücke Fl.Nrn. 123 und 124 der Gemarkung Weigenhofen werden bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplans in Teilflächen als „Wohnbaufläche“ dargestellt.
8. Der Stadtrat beschließt:
Die Grundstücke Fl.Nr. 481, 482 und 483 der Gemarkung Neunhof werden bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplans in Teilflächen als „Wohnbaufläche“ dargestellt.