Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.            Die bestehende Bestattungsgebührensatzung vom 21. Dezember 2015 bleibt mit den aktuellen Gebührenhöhen ein weiteres Jahr (bis 31.12.2020) gültig. Ein dadurch entstehendes evtl. Defizit wird in Kauf genommen.

 

2.            Der notwendige neue Anlagennachweis für das Bestattungswesen wird im Lauf des Jahres 2020 erstellt.

 

3.            Sobald dieser vorliegt, wird die neue Kalkulation der Bestattungsgebühren und den entsprechenden Gremien rechtzeitig vor dem 01.01.2021 zur Beschlussfassung vorgelegt.