Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz und Personalausschuss beschließt:

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erhöht ab 2020 das Gesamtvolumen des Leistungsentgelts nach § 18 TVöD auf freiwilliger Basis und in stets widerruflicher Weise um 1 v.H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten.

Dem entsprechend stellt die Stadt Lauf a.d.Pegnitz für Leistungsbezüge von Beamten und Beamtinnen 1 v.H. der Grundgehaltssumme im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 BayBesG des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des BayBesG fallenden Beamten und Beamtinnen der Besoldungsordnung A und B zur Verfügung.

Die erhöhten Leistungsentgelte sind bei den jeweiligen Personalkosten im Verwaltungshaushalt zu veranschlagen.

 

 

Der Verwaltungs-, Finanz und Personalausschuss beschließt des Weiteren:

 

Die freiwillige Leistung aus der Erhöhung des Gesamtvolumens des Leistungsentgelts wird den Beschäftigten als steuerfreier Sachbezug mittels Mastercard, der sog. Stadt-Lauf-Card, zur Verfügung gestellt.

Die Kosten für die Einführung (einmalig rd. 5.000 Euro) und Bearbeitung dieser Karten (jährlich rd. 9.000 Euro) sind im Verwaltungshaushalt zu veranschlagen.