Beschluss:
Der Verwaltungs-, Finanz und Personalausschuss beschließt:
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erhöht ab 2020 das Gesamtvolumen des
Leistungsentgelts nach § 18 TVöD auf freiwilliger Basis und in stets
widerruflicher Weise um 1 v.H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller
unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten.
Dem entsprechend stellt die Stadt Lauf a.d.Pegnitz für Leistungsbezüge
von Beamten und Beamtinnen 1 v.H. der Grundgehaltssumme im Sinne des Art. 2
Abs. 2 Nr. 1 BayBesG des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des BayBesG
fallenden Beamten und Beamtinnen der Besoldungsordnung A und B zur Verfügung.
Die erhöhten Leistungsentgelte sind bei den jeweiligen Personalkosten im
Verwaltungshaushalt zu veranschlagen.
Der Verwaltungs-, Finanz und Personalausschuss beschließt des Weiteren:
Die freiwillige Leistung aus der Erhöhung des Gesamtvolumens des
Leistungsentgelts wird den Beschäftigten als steuerfreier Sachbezug mittels
Mastercard, der sog. Stadt-Lauf-Card, zur Verfügung gestellt.
Die Kosten für die Einführung (einmalig rd. 5.000 Euro) und Bearbeitung
dieser Karten (jährlich rd. 9.000 Euro) sind im Verwaltungshaushalt zu
veranschlagen.