Herr Zenger erläutert, dass der Bauherr durch das Landratsamt Nürnberger Land am 05.11.2009 aufgefordert wurde, für die bereits durchgeführte Nutzungsänderung des vorderen Teils (ehem. Getränkemarkt) entsprechende Pläne vorzulegen. Vorangegangen waren erhebliche Nachbarbeschwerden aufgrund der Lärmbelästigung durch den Betrieb der Versandhalle. Am 15.12.2009 wurde ein Bauantrag eingereicht, allerdings ohne das erforderliche Schallschutzgutachten. Dieses liegt jedoch noch nicht vor, so dass der Antrag bisher nicht abschließend behandelt werden konnte. Neuerliche Nachbarbeschwerden wurden bereits an das Landratsamt Nürnberger Land weitergegeben.

 

Das Gremium stimmt überein, dass das Landratsamt Nürnberger Land prüfen soll, ob eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen werden kann, bis das Schallschutzgutachten vorliegt und über den Antrag im Bauausschuss beraten und beschlossen werden kann.