Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

1. Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

Die Darstellung des Grundstücks Fl.Nr. 75/1 der Gemarkung Weigenhofen als „Grünfläche“ wird beibehalten.

2. Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

Die Grundstücke Fl.Nrn.96 und 97 der Gemarkung Wetzendorf werden bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplans als „Grünfläche“ dargestellt.

3. Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

Die Darstellung des Grundstücks Fl.Nr. 503/1 der Gemarkung Beerbach als „Fläche für die Landwirtschaft“ wird beibehalten.

4. Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

Die Darstellung des südlichen Bereichs des Grundstück Fl.Nr. 514 der Gemarkung Beerbach als „Fläche für die Landwirtschaft“ wird beibehalten.

 

5. Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

Die Darstellung des Grundstücks Fl.Nr. 420/3 der Gemarkung Heuchling als „Fläche für die Landwirtschaft“ wird beibehalten.

 

6. Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

Die Darstellung des Grundstücks Fl.Nr. 365 der Gemarkung Bullach als „Fläche für die Landwirtschaft“ wird beibehalten.

 

7. Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

Die Grundstücke Fl.Nrn. 123 und 124 der Gemarkung Weigenhofen werden bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplans in Teilflächen als „Wohnbaufläche“ dargestellt.

 

8. Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

Die Grundstücke Fl.Nr. 481, 482 und 483 der Gemarkung Neunhof werden bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplans in Teilflächen als „Wohnbaufläche“ dargestellt.