Sitzung: 22.10.2019 BUS/012/2019
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Herr Stadtrat Dr. Tiedtke möchte wissen ob die weitere
Vorgehensweise mit dem Ortssprecher Herrn Hofmann und mit dem Bauwerber
abgesprochen sei.
Frau Nürnberger antwortet, dass der Ortssprecher Herr Hofmann Bescheid wisse und dass man sich mit dem Bauwerber bereits in Gesprächen befinde.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss versagt das
gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück
FlNr. 53/1 der Gemarkung Beerbach, Nähe Egidienstraße, weil das Ortsbild
beeinträchtigt wird.
Das grundsätzliche Einvernehmen kann in Aussicht gestellt werden mit der
Maßgabe, dass
- die Grundfläche max.
14 m x 12,80 m beträgt,
- nur E+D errichtet wird,
wobei des Dachgeschoss ein Vollgeschoss sein darf,
- das Dach als
Satteldach mit Dachneigung 40° - 50° mit roter nichtglänzender Eindeckung
ausgeführt wird,
- die Höhe des
Kniestocks max. 62,5 cm beträgt,
- die Höhe des Firstes
bei max. bei 374 m ü. NN liegt,
- das Dach an der
Südansicht auf einer Breite von mindestens 2,0 m ab Ortgang Ostseite bis auf
Traufhöhe geführt wird,
- der eingeschobene
Erker an der Südseite auf 4,50 m reduziert wird,
- die Erschließung
ausschließlich über die Egidienstraße erfolgt,
- eine
Ortsrandeingrünung mit heimischen Sträuchern und Gehölzen an der östlichen
Grundstücksgrenze angeordnet wird,
- die Geländeveränderungen so gering
wie möglich erfolgen und mit der Stadt
Lauf abgestimmt werden.