Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Herr Stadtrat Dr. Tiedtke möchte wissen ob die weitere Vorgehensweise mit dem Ortssprecher Herrn Hofmann und mit dem Bauwerber abgesprochen sei.

 

Frau Nürnberger antwortet, dass der Ortssprecher Herr Hofmann Bescheid wisse und dass man sich mit dem Bauwerber bereits in Gesprächen befinde.

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 53/1 der Gemarkung Beerbach, Nähe Egidienstraße, weil das Ortsbild beeinträchtigt wird.

 

Das grundsätzliche Einvernehmen kann in Aussicht gestellt werden mit der Maßgabe, dass

 

-              die Grundfläche max. 14 m x 12,80 m beträgt,

-              nur E+D errichtet wird, wobei des Dachgeschoss ein Vollgeschoss sein darf,

-              das Dach als Satteldach mit Dachneigung 40° - 50° mit roter nichtglänzender Eindeckung ausgeführt wird,

-              die Höhe des Kniestocks max. 62,5 cm beträgt,

-              die Höhe des Firstes bei max. bei 374 m ü. NN liegt,

-              das Dach an der Südansicht auf einer Breite von mindestens 2,0 m ab Ortgang Ostseite bis auf Traufhöhe geführt wird,

-              der eingeschobene Erker an der Südseite auf 4,50 m reduziert wird,

-              die Erschließung ausschließlich über die Egidienstraße erfolgt,

-              eine Ortsrandeingrünung mit heimischen Sträuchern und Gehölzen an der östlichen Grundstücksgrenze angeordnet wird,

-              die Geländeveränderungen so gering wie möglich erfolgen und mit der Stadt

                Lauf abgestimmt werden.