Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3

Nach einer kurzen Erläuterung des Bauvorhabens durch Frau Nürnberger kommt es zu einer Wortmeldung von Herrn Stadtrat Deuerlein.

 

Er sei der Meinung, dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden solle, da ein gepflegter Gitterstabmattenzaun ansehnlicher sei als ein verrotteter Holzlattenzaun. Er wird deshalb dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen.

 

 

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Doppelstabmattenzauns auf dem Grundstück FlNr. 393/7 der Gemarkung Günthersbühl, Hallerweg 11, sowie zur notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 92 „Baugebiet Nuschelberg“

 

- Doppelstabmattenzaun zur öffentlichen Verkehrsfläche statt Holzlattenzaun,

 

Das Baugebiet befindet sich im ländlichen Bereich und die Gestaltung der Einfriedung wurde bewusst als senkrechter Holzlattenzaun festgesetzt, um den dörflichen Charakter zu erhalten. Die Grundzüge der Planung sind berührt.